Qualifizierungsfonds

Finanzielle Förderung für wissenschaftliche Qualifizierung

Die Graduate School unterstützt Forscher*innen im Rahmen des Qualifizierungsfonds bei verschiedenen Qualifizierungsmaßnahmen. Wenn Sie beispielsweise an einer Konferenz teilnehmen, einen kurzzeitigen Forschungsaufenthalt planen oder selbst eine Konferenz organisieren wollen, können Sie einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen. 

Förderberechtigt sind Promovierende (inkl. Doctoral Track Studierende) und Postdocs der Leuphana. Die Höhe der Gesamtfördersumme pro Jahr kann dabei bis zu 4.000 Euro pro Person betragen. Bitte nutzen Sie die nachfolgende Navigation, um sich über Ihre persönlichen Möglichkeiten der Förderung zu informieren.

Fördermöglichkeiten für Promovierende

Die Leuphana Universität Lüneburg bietet ihren Promovierenden (inkl. Doctoral Track Studierenden) die Möglichkeit für die in der folgenden Tabelle dargestellten Fördermaßnahmen finanzielle Unterstützung aus Mitteln des Qualifizierungsfonds zu erhalten.

Während der gesamten Promotionszeit können bestimmte Maßnahmen dabei mehrfach gefördert werden. Hierzu zählen die Maßnahmen Aktive Konferenzteilnahme, Summer School und Forschungsaufenthalt. Eine bis zu zweimalige Förderung ist für die Maßnahme Publikationsberatung möglich. Die Maßnahme Grundsätzliche Konferenzteilnahme kann dagegen nur einmal gefördert werden.

Bitte nutzen Sie die Navigation, um sich über die Förderkriterien, die förderfähigen Kosten und das Antrags- und Entscheidungsverfahren zu informieren.

Fördermaßnahme

Maximale Förderhöhe
pro Antrag
Aktive Konferenzteilnahme1.500 €
Grundsätzliche Konferenzteilnahme   500 €
Summer School (Spring/Autumn/Winter School)1.000 €
Forschungsaufenthalt (inter- und national)2.000 €
Publikationsberatung1
 
1.000 €

 1Beratung durch eine externe Person zur Veröffentlichungsstrategie eines Zeitschriftenartikels oder einer Monographie

Fördermöglichkeiten für Postdocs

Die Leuphana Universität Lüneburg bietet ihren Postdocs die Möglichkeit für die in der folgenden Tabelle dargestellten Fördermaßnahmen finanzielle Unterstützung aus Mitteln des Qualifizierungsfonds zu erhalten.

Während der gesamten Zeit als Postdoc können bestimmte Maßnahmen dabei mehrfach gefördert werden. Hierzu zählen die Maßnahmen Aktive Konferenzteilnahme, Summer School, Forschungsaufenthalt und Konferenzorganisation. Eine bis zu zweimalige Förderung ist für die Maßnahme Publikationsberatung möglich.

Bitte nutzen Sie die Navigation, um sich über die Förderkriterien, die förderfähigen Kosten sowie das Antrags- und Entscheidungsverfahren zu informieren.

Fördermaßnahme

Maximale Förderhöhe
pro Antrag
Aktive Konferenzteilnahme1.500 €
Summer School (Spring/Autumn/Winter School)1.000 €
Forschungsaufenthalt (inter- und national)2.000 €
Publikationsberatung11.000 €
Konferenzorganisation22.000 €

1Beratung durch eine externe Person zur Veröffentlichungsstrategie eines Zeitschriftenartikels oder einer Monographie
2 Organisation einer Konferenz an der Leuphana. Bitte beachten Sie die Informationen zu dieser Maßnahme in den FAQ.

Förderkriterien

Um eine finanzielle Unterstützung für eine Fördermaßnahme aus dem Qualifizierungsfonds zu erhalten, müssen Sie formale, persönliche, inhaltliche und maßnahmenspezifische Förderkriterien erfüllen.

Zu den formalen Kriterien gehört, dass Ihr Antrag spätestens einen Tag vor Beginn des Förderzeitraums eingeht. Der Förderzeitraum umfasst dabei den Zeitraum vom ersten bis zum letzten Tag einer Fördermaßnahme inklusive der dafür notwendigen Hin- und Rückreisezeit. Zudem müssen Sie Ihren Antrag vollständig und digital über die unten im Abschnitt „Antragsverfahren“ bereitgestellten Links, einreichen.

Zu den persönlichen Förderkriterien zählt, dass Sie zum Zeitpunkt der Fördermaßnahme entweder Promovierende*r oder Postdoc der Leuphana sind.

Als Promovierende gelten dabei Personen, die zur Promotion an der Leuphana zugelassen und als Studierende eingeschrieben sind. Zu dieser Gruppe zählen auch Doctoral Track-Studierende. Zur Gruppe der Postdocs zählen im Rahmen des Qualifizierungsfonds alle Personen, die über eine befristete Beschäftigung zur eigenen wissenschaftlichen Weiterqualifizierung oder ein Postdoc-Stipendium an die Leuphana angebunden sind und deren Abschluss der Promotion (= Datum der Disputation) zu Beginn des Förderzeitraums maximal sechs (6) Jahre zurückliegt. Informationen zur Verlängerung dieses Zeitraums finden Sie in der Förderrichtlinie des Qualifizierungsfonds.

Grundsätzlich gilt zudem:

  • Sie gehören mindestens an einem Tag der Fördermaßnahme einer der für die Maßnahme berechtigten Personengruppe an.
  • Pro Kalenderjahr und Person können maximal zwei Anträge auf finanzielle Unterstützung aus dem Qualifizierungsfonds bewilligt werden.

Die inhaltliche Förderberechtigung ist erfüllt, wenn die von Ihnen beantragte Fördermaßnahme einen inhaltlichen Zusammenhang mit Ihrer eigenen Qualifizierung aufweist.

Informationen zu den maßnahmenspezifischen Kriterien entnehmen Sie der folgenden Übersicht:

©Leuphana
Übersicht der maßnahmenspezifischen Förderkriterien

Förderfähige Kosten

Fördermaßnahme

Förderfähige Kosten

Aktive Konferenzteilnahme,
Grundsätzliche Konferenzteilnahme
und
Summer School
  • Fahrt-, Flug- und Übernachtungskosten
  • Konferenz- oder Teilnahmegebühren
  • Mietkosten Büroraum bei digitaler Teilnahme
ForschungsaufenthaltFahrt-, Flug- und Übernachtungskosten
PublikationsberatungFahrt-, Flug- und Übernachtungskosten
(für die Person, die beraten wird und/oder für die Person, die berät)
Konferenzorganisation1

Für Vortragende auf der Konferenz:

  • Fahrt-, Flug- und Übernachtungskosten
  • Honorare

Für die Organisation der Konferenz:

  • Personalmittel für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte
  • Sachmittel für Konferenzmaterial (z.B. Konferenzmappen, Blöcke, Stifte)
  • Bewirtungskosten2

1Bitte beachten Sie die Informationen zu dieser Maßnahme in den FAQ.
2Bitte beachten Sie die Informationen zu den Bewirtungskosten in den FAQ

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren zum Erhalt einer finanziellen Unterstützung aus Mitteln des Qualifizierungsfonds besteht aus 3 Phasen. In der ersten Phase reichen Sie Ihren Antrag digital ein, der in der zweiten Phase von uns geprüft und schließlich in der dritten Phase der Vizepräsidentin der Graduate School zur Entscheidung vorgelegt wird.

Anträge können laufend gestellt werden. Um das Antragsverfahren zu starten, klicken Sie einfach auf den für Ihr Vorhaben zutreffenden, untenstehenden Link.

Entscheidungsverfahren

Die Graduate School überprüft die jeweils eingegangenen Anträge hinsichtlich formaler und inhaltlicher Kriterien und ordnet diese der Kategorie „uneingeschränkt förderungswürdig“, förderungswürdig“ oder „nicht förderungswürdig“ zu.

Die Vizepräsidentin der Graduate School entscheidet auf Basis dieser Empfehlung im Auftrag des Präsidiums in der Regel einmal pro Monat während der Vorlesungszeit über die geprüften und kategorisierten Förderanträge.

Je nach Zeitpunkt des Eingangs Ihres Antrags kann es bis zu acht Wochen dauern, bis Sie benachrichtigt werden, ob Ihr Förderantrag bewilligt oder abgelehnt wurde. Sie erhalten diese Information auf elektronischem Wege an Ihre Leuphana E-Mailadresse, die Sie im Antrag angeben müssen.

FAQ

  • Abschlussbericht
  • Auszahlung und Abrechnung der Fördermittel
  • Bewirtungskosten
  • Co-Finanzierung
  • Dienstreisezuschuss
  • Drittmittelzuschuss
  • Erkrankung
  • Fahrtkosten
  • Flugkosten-Vergleichsangebot
  • Kinderbetreuungskosten
  • Konferenzorganisation
  • Kostenbelege
  • Mietkosten Büroraum
  • Nachweis persönliche Förderberechtigung
  • PKW-Kosten
  • Privater Aufenthalt
  • Reisewarnung
  • Übernachtungskosten

FAQ

Abschlussbericht

Der nach Abschluss der Maßnahme einzureichende maximal zweiseitige Bericht soll einen kurzen Überblick über den Verlauf und das Ergebnis der geförderten Maßnahme geben. Beispielsweise können Sie in Ihrem Bericht darauf eingehen, ob Sie neue Erkenntnisse für Ihr Qualifizierungsvorhaben gewinnen konnten, ob Sie interessante Kontakte zu anderen Wissenschaftler*innen knüpfen konnten oder ob ggf. Ideen für künftige Kooperationen entstanden sind.

Auszahlung und Abrechnung der Fördermittel

Informationen zur Auszahlung und Abrechnung der Fördermittel finden Sie im Abschnitt 4.3 der Förderrichtlinie des Qualifizierungsfonds.

Bewirtungskosten

Bewirtungskosten im Rahmen der Fördermaßnahme Konferenzorganisation können nur unter der Voraussetzung gefördert und abgerechnet werden, dass die Genehmigung für die Inanspruchnahme von Landesmitteln für Bewirtungskosten durch das für Finanzen zuständige Präsidiumsmitglied nachgewiesen wird. Informationen hierzu sowie die Richtlinie zu Bewirtungskosten der Leuphana finden Sie im Intranet (Leuphana A-Z) unter dem Stichwort Bewirtungskosten.

Co-Finanzierung

Die Co-Finanzierung einer aus Mitteln des Qualifizierungsfonds geförderten Maßnahme durch weitere Haushalts- oder Drittmittel der Leuphana oder durch externe Gelder (z.B. von Förderinstitutionen oder Stiftungen) ist grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie, dass seitens des jeweiligen Mittelgebers ggf. Vorgaben zu beachten sind.

Eine Co-Finanzierung aus ggf. verfügbaren Haushaltsmitteln eines Lehrstuhls, Instituts oder einer Professur kann z.B. nur erfolgen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Förderungsmaßnahme dienst- oder arbeitsrechtlich an den mittelgebenden Lehrstuhl, das mittelgebende Institut oder die mittelgebende Professur angebunden sind. Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen Sie zudem i.d.R. einen Dienstreiseantrag stellen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Sekretariat.

Dienstreisezuschuss

Sollten Sie zusätzlich zu Ihrer Förderung aus Mitteln des Qualifizierungsfonds einen Dienstreisezuschuss erhalten, reichen Sie Ihre Reisekostenabrechnung bitte zusammen mit der Abrechnung Ihrer Fördermaßnahme in der Graduate School ein. Die Fördermittel, die Sie aus dem Qualifizierungsfonds erhalten, geben Sie in der Reisekostenabrechnung unter „Zuwendung Dritter“ an.

Die Unterlagen zur Reisekostenabrechnung werden nach Abrechnung der Förderung aus dem Qualifizierungsfonds von der Graduate School an die Reisekostenabteilung der Universität zur abschließenden Bearbeitung weitergeleitet.

Drittmittelzuschuss

Die Abrechnung einer Co-Finanzierung aus Mitteln eines Drittmittelprojekts erfolgt i.d.R. über eine Auslagenerstattung. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Sekretariat, das die Abrechnung des Drittmittelprojekts betreut.

Erkrankung

Informationen was Sie tun und welche Unterlagen Sie einreichen müssen, falls Sie aufgrund einer kurzfristigen Erkrankung oder aufgrund anderer, äußerer Umstände, die sie nicht zu vertreten haben, nicht an einer bewilligten Fördermaßnahme teilnehmen können/konnten, finden Sie im Abschnitt 5 der Förderrichtlinie des Qualifizierungsfonds.

Fahrtkosten

Zu den Fahrtkosten zählen (Fern-)Bus-, Bahn- und PKW-Kosten. Für die Übernahme dieser Kosten durch den Qualifizierungsfonds gelten die Regelungen zu Dienstreisen und die Vorschriften des Dienstreisehandbuchs entsprechend. Grundsätzlich gilt daher das Sparsamkeitsprinzip, d.h. z.B. Bahntickets 2. Klasse und Flugtickets Economy-Class. Die Kilometerpauschale für PKW-Kosten beträgt 0,20 € pro Kilometer bis zu einem Höchstbetrag von 100,00 € für die gesamte Förderreise. Parkgebühren können bis maximal 5,00 € pro Tag übernommen werden. Eine Übernahme von Sachschäden an Kraftfahrzeugen ist nicht möglich.

Flugkosten-Vergleichsangebot

Wenn Sie Ihre Fördermaßnahme mit einem privaten Aufenthalt verbinden und die Übernahme von Flugkosten beantragen, müssen Sie zur Abrechnung der Flugkosten zwei Belege einreichen:

  1. einen Nachweis über die Ihnen tatsächlich entstandenen Flugkosten
  2. einen Nachweis über die Höhe der Flugkosten zum Buchungszeitpunkt, wenn Sie die Fördermaßnahme nicht mit einem privaten Aufenthalt verbunden hätten

Dieses Vergleichsangebot ist nur im Fall von Flugkosten notwendig, da Flugpreise starken Schwankungen unterliegen. Im Falle einer Verbindung einer Fördermaßnahme mit einem privaten Aufenthalt muss daher nachvollziehbar sein, wie hoch die Flugkosten ohne privaten Aufenthalt gewesen wären. Zum Nachweis dieser Flugkosten reicht es aus, wenn Sie einen Screenshot einer Website einreichen, aus dem die entsprechenden Flugdaten und der Preis ersichtlich ist.

Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten zählen nicht zu den förderfähigen Kosten des Qualifizierungsfonds. Jedoch hält der Gleichstellungsfonds der Leuphana Mittel für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Qualifikation vor, die ganzjährig beantragt werden können. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten zum Gleichstellungsfonds.

Konferenzorganisation

Die finanzielle Zuweisung und Abrechnung der Fördermittel aus dem Qualifizierungsfonds sowie die Abwicklung aller Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Maßnahme Konferenzorganisation erfolgt, im Gegensatz zu den anderen Fördermaßnahmen, nicht über ein privates Konto, sondern über einen Fonds der Universität, der in der Regel gesondert eingerichtet werden muss. Für die Einrichtung diese Fonds wenden Sie sich bitte an die Kolleg*innen aus dem Bereich des Internen Rechnungswesens (Haushaltsmittel) der Abteilung Finanzen.

Eine Förderung von Konferenzen, die im Rahmen der internen Förderung aus Mitteln des Förderfonds zur Entwicklung der Forschungsaktivitäten des Forschungsservice gefördert werden, ist über den Qualifizierungsfonds nicht möglich.

Kostenbelege

Gemäß der Förderrichtlinie sind Sie verpflichtet die Originalbelege der Ihnen entstandenen Kosten einzureichen. Bitte achten Sie darauf, dass aus den Belegen ersichtlich ist, wer was wann und wofür bezahlt hat. Sie erleichtern uns zudem die Abrechnung Ihrer Förderung, wenn Sie Belege, die kleiner als das DIN A4 Format sind, auf ein separates DIN A4 Blatt aufkleben. Beispiele für Belege sind: Hotelrechnungen, Gebührenquittungen, Fahrscheine, Flugtickets, Rechnungen über Teilnahmegebühren, Kopie Kontoauszug / Kreditkartenabrechnung.

Mietkosten Büroraum

Die Höhe der förderfähigen Mietkosten für einen Büroraum orientiert sich an den jeweils gültigen Tagessätzen für Übernachtungskosten. Informationen hierzu finden Sie im Intranet (Leuphana A-Z) unter dem Stichwort Reisekosten.

Nachweis persönliche Förderberechtigung

Um persönlich förderberechtigt zu sein, müssen Sie mindestens an einem Tag der Fördermaßnahme einer der für die jeweilige Maßnahme berechtigten Personengruppe angehören.

Als Promovierende*r weisen Sie Ihre persönliche Förderberechtigung nach durch eine Kopie Ihrer

  1. Immatrikulationsbescheinigung
    oder
  2. Studienbescheinigung des entsprechenden Semesters.

Als Postdoc erbringen Sie den Nachweis Ihrer persönlichen Förderberechtigung durch:

  1. eine Kopie der Promotionsurkunde oder einem alternativen Nachweis, aus dem das Disputationsdatum hervorgeht
    und
  2. eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags (o.ä.), aus der der Zeitraum der befristeten Beschäftigung zur eigenen wissenschaftlichen Weiterqualifizierung hervorgeht bzw. eine Kopie Ihres Stipendienbescheids aus dem der Bewilligungszeitraum hervorgeht.
    und
  3. für den Fall, dass Ihre Disputation zu Beginn des Förderzeitraums länger als sechs Jahre zurückliegt, einen geeigneten Nachweis, dass Sie die Voraussetzungen für eine der Ausnahmeregelungen (Elternzeit, Pflegezeit, Familienpflegezeit, Mutterschutz, Krankheit) erfüllen wie z.B. eine Kopie des Elterngeldbescheids und/oder eine ärztliche Bestätigung über den Zeitraum einer längeren Erkrankung, etc.

PKW-Kosten

Informationen zur Übernahme von PKW-Kosten finden Sie unter dem Stichwort Fahrtkosten.

Privater Aufenthalt

Grundsätzlich ist es möglich einen privaten Aufenthalt mit einer Fördermaßnahme zu kombinieren. Die durch den privaten Aufenthalt entstehenden Kosten sind jedoch nicht förderfähig. Sollte der private Aufenthalt mehr als fünf Arbeitstage umfassen, ist nur die Förderung der mit der Fördermaßnahme in direktem Zusammenhang stehenden Kosten (z.B. Konferenzgebühren) möglich, nicht jedoch die Übernahme von Fahrt- oder Flugkosten.

Als Arbeitstage gelten alle Tage außer Samstag, Sonntag und Feiertag. Die für die Hin- und Rückreise zur Fördermaßnahme benötigte Zeit zählt nicht zum privaten Aufenthalt, sondern ist Teil des Förderzeitraums.

Bitte beachten Sie, dass Sie ein Flugkosten-Vergleichsangebot einreichen müssen, wenn Sie eine Fördermaßnahme mit einem privaten Aufenthalt kombinieren und die Übernahme von Flugkosten beantragen. Informationen hierzu finden Sie unter dem Stichwort Flugkosten-Vergleichsangebot.

Reisewarnung

Ob eine Reisewarnung für das Land, in dem Ihre Fördermaßnahme stattfindet, zu Beginn Ihres Förderzeitraums vorliegt, können sie über die Website des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland in Erfahrung bringen. Als Nachweis, dass eine Reisewarnung nicht vorliegt, können Sie eine Druckansicht der Webseite zu den aktuellen Reisewarnungen als pdf-Dokument einreichen. Aus dem Dokument sollte ersichtlich sein, dass Ihr Zielland nicht auf der Liste der aktuellen Reisewarnungen steht und wann Sie die Webseite gedruckt haben.

Übernachtungskosten

Für die Übernahme und die Höhe von Übernachtungskosten durch den Qualifizierungsfonds gelten die Regelungen zu Dienstreisen und die Vorschriften des Dienstreisehandbuchs entsprechend. Die jeweils gültigen Tagessätze für Übernachtungskosten finden Sie in den Merkblättern „Merkblatt Dienstreisen/Reisekosten“ und „Auslandreisekosten-Info“ im Intranet unter dem Stichwort "Reisekosten"im Abschnitt "Weiterführende Hinweise".

Kontakt Qualifizierungsfonds

Graduate School
Qualifizierungsfonds
Universitätsallee 1, C14.124
21335 Lüneburg

Fon +49.4131.677-2402
gradschool.qf@leuphana.de​​​​​​​